Grenzpunkte sind Bestandteil des Datenmodells der amtlichen Vermessung
des Bundes. Grenzzeichen markieren den Grenzverlauf und machen die
Eigentumsverhältnisse im Gelände sichtbar. Zulässige Grenzzeichen sind
u. a.: Granitmarkstein, Kunststoffgrenzzeichen, Bolzen, Kreuz und
Vermarkungsrohr. Teilweise wird auf das Anbringen von Grenzzeichen
verzichtet (z.B. bei dauernd eindeutig erkennbaren natürlichen
Abgrenzungen bei Gewässern). Fixpunkte, welche sich auf einer
Grundstücksgrenze befinden, werden in diesem Datensatz ebenfalls
dargestellt.